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MetaObjectFacility(MOF) Specification (automatische Übersetzung)

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April 2002 Omg-mof, v1.4: Vorbedingungen für IDL-Erzeugung 5-37 5 Andere Ausnahme Es gibt eine Ausnahme zu diesem. Wenn ein Betrieb, der im metamodel definiert wird, anhebt Ausnahme, die auch im metamodel definiert wird; sehen Sie unten. Das OtherException Ausnahme wird angehoben, wenn ein Anruf zum refInvokeOperation resultiert in einer fehlerbeschaffenheit, die einer M2-levelausnahme entspricht, definierte für Betrieb im metamodel. Ausnahme OtherException { Exception_designator DesignatorType; Exception_args ValuesType; }; Die Argumente zum OtherException Ausnahme sind, wie folgt: ¥- exception_designator gibt den Designator für die angehobene M2-levelausnahme. ¥- exception_args ist eine bestellte Liste von CORBA alle mögliche Werte, die darstellen Argumente der Ausnahme hoben an. Die kodierung dieses Feldes wird in definiert Spezifikation des refInvokeOperation auf Seite 6-20. Anmerkung -- als eine fehlerbeschaffenheit als reflektierende Störung oder a ausgedrückt werden könnte entweder Strukturelle Störung, das letzte Nehmenvorausgehen. Z.B. wenn ein Ende Verbindung in einem Anruf zum refAddLink ist ein Nullgegenstandhinweis, dieser sollte als Nullgegenstand signalisiert werden anstatt falsche Art. 5,5 Vorbedingungen für IDL-Erzeugung Das IDL-Diagramm kann möglicherweise nicht gültiges CORBA IDL wenn irgendein vom folgenden produzieren Vorbedingungen auf dem EingangsMetamodell ist nicht erfüllt: ¥ die vorbildlichen Begrenzungen MOF, wie oben definiert, muß alle für den Eingang erfüllt werden Metamodell. ¥ das EingangsMetamodell muß gleichbleibend strukturell sein. ¥ die sichtbaren Namen innerhalb eines namespace muß an das Standard-CORBA IDL sich anpassen Bezeichnersyntax: Ein Bezeichner ist eine willkürlich lange Reihenfolge von ASCII alphabetisch, Stelle und Buchstaben des Unterstreichens (_). Der firstdbuchstabe muß ein ASCII sein Buchstabe. Namen der vorbildlichen Elemente, die einen gültigen idl_substitute_nameumbau haben, werden ausgeschlossen von dieser Vorbedingung; (sehen Sie Abschnitt 5,6,2,1, Ersatznamen, auf Seite 5-41). Anmerkung -- keine solche Anforderung trifft auf vorbildliche Elemente wie Umbauten zu deren Namen sind nicht sichtbar im IDL-Diagramm. Jedoch denn diese unsichtbaren Elemente ist es ratsam eine nennenversammlung verwenden, die die Gefahr des Namenszusammenstoßes innerhalb herabsetzt Namespace selbst.
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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