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MetaObjectFacility(MOF) Specification (automatische Übersetzung)

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April 2002 Omg-mof, v1.4: SchliessencRichtlinien 4-19 4 4,11 SchliessencRichtlinien Die Unterstützung MOF s für mehrfache Paketfälle stellt etwas Potential vor Abweichungen in das Berechnungsmodell. Diese werden durch drei Schliessenrichtlinien behoben gegründet auf den Definitionen des Umfanges in Abschnitt 4,8, Umfang, auf Seite 4-10. 4,11,1 Die BezugscSchliessencRichtlinie Rufen Sie zurück, daß ein Bezugswert wie eine Projektion eines M1-levelkategorienfalls definiert wird in einer Verbindung. Angenommen, Verbindungsbindeelementenmengen nicht global sind, ein Wert des Bezugs s sein muß eine Projektion in einer bestimmten Bindeelementenmenge. Es gibt eine offensichtliche Bewerberbindeelementenmenge für typische M1-levelkategorienfälle nämlich die Bindeelementenmenge, die dem Paket gehört instance, das den Kategorienfall enthält. Dieses wird in Tabelle 4-7 gezeigt. Tabelle 4-7 Hinweise für mehrfache Paketfälle Tabelle 4-7 zeigt die y-Fälle, die zu jedem x-Fall in zwei Paketfällen sichtbar sind. Beachten Sie, daß die Bindeelementenmenge im zweiten Paketfall eine Verbindung zu einem y-Fall enthält Gehören der ersten Paketinstanz; das heißt, < x5, y2 >. Dieses stellt keine Einzelheit dar Probleme, da der Gegenstand x5 die Verbindung zu y2 finden kann, indem er in der a-Bindeelementenmenge schaut für seinen enthaltenen Paketfall. Jedoch nehmen Sie an, daß das < x5, y2 > in der a-Bindeelementenmenge für das erste Paket gewesen war Fall. Jetzt muß ein Fall der x-Kategorie in den Bindeelementenmengen von beiden schauen (oder in allgemeiner Fall, aller) Paket instances, um alle Verbindungen zu finden. Wechselweise ein x-Fall Blick der Macht nur in der Bindeelementenmenge für seinen Besitzenpaketfall, führend zu nicht-intuitives Berechnungssemantik für Bezugswerte. (betrachten Sie den Fall, in dem es gibt Hinweise für beide Verbindungsenden.) X A Paket P Meta-Modell Y x1, x2, x3, x4 y1, y2 < x1, y1 > < x1, y2 > < x2, y1 > < x3, y2 > x5, x6 y3 < x5, y3 > < x6, y3 > Fall #1 des Pakets P Fall #2 des Pakets P /Hinweis: Y < x5, y2 >
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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